PERSÖNLICHE ENTSCHÄDIGUNG

Sofie und Naftali Rottenberg. Sammlung Jüdische Gemeinde Wiesbaden

Persönliche Entschädigung und juristische Verfolgung der Täterinnen und Täter

Ab 1947 konnten Wiedergutmachungsansprüche gestellt werden. Vielen Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden war dies nicht möglich. Aufgrund der Verfolgung und Enteignung waren sie krank und mittellos. Die Jüdische Gemeinde Wiesbaden musste sich bei Stadt und Land für ihre Versorgung einsetzen.

Dem Militärgesetz Nr. 59 entsprechend konnten Verfolgte des NS-Regimes ab 1947 Wiedergutmachungsansprüche gegenüber dem Staat geltend machen. Dies war dringend nötig, denn insbesondere die Jüdinnen und Juden waren wegen der Shoah vollkommen mittellos. Wie dringend Hilfe benötigt wurde, macht eine Korrespondenz der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden mit der Hauptbetreuungsstelle in der Faulbrunnenstraße 13 vom 17. Oktober 1950 deutlich. Die Gemeinde gab gegenüber der Hauptbetreuungsstelle an, einen Antrag auf Wiedergutmachung für die Verluste des Inventars der Synagoge am Michelsberg eingereicht zu haben. Davon ausgehend stellte sie nun einen Notstandsantrag für einen Vorschuss von 5.000 DM, um diesen an diejenigen Mitglieder weiterzugeben, die über keinerlei Mittel mehr verfügten, keine Wiedergutmachungsansprüche geltend machen konnten und auf die zugesagte staatliche Unterstützung von monatlich 600 DM weiter warteten. Unterschrieben hatte den Antrag Naftali Rottenberg im Auftrag der Gemeinde. Familie Rottenberg hatte selbst im Versteck in Wiesbaden die NS-Zeit überleben können und war von dieser Zeit schwer gezeichnet.

Naftali Rottenberg stellte 1951 selbst einen Antrag auf Entschädigung, der nach langwierigen, zermürbenden Korrespondenzen mit der „Entschädigungsbehörde“ vor Gericht entschieden wurde. Der Antrag auf Wiedergutmachung von Verfolgungsschäden wurde zuerst abgelehnt, denn die Gestapo habe ja nicht gewusst, dass Rottenbergs sich in Wiesbaden versteckten. Das Gericht entschied 1954 schließlich auf die Auszahlung einer Rente für Sofie und Naftali Rottenberg. Naftali Rottenberg starb 1961, seine Frau Sofie 1970 in Wiesbaden.

Ermittlungen der Kriminalpolizei Wiesbaden zu den Novemberpogromen 1938

Die Jüdische Gemeinde Wiesbaden suchte bereits bei der Wiedereinweihung der Synagoge die Beziehungen zur Stadt neu aufzubauen. Neben Vertreterinnen und Vertretern der U.S. Army wurden unter anderem auch der Oberbürgermeister und weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung eingeladen. Dies scheint erstaunlich, denn die juristische Verfolgung der während der NS-Zeit in Wiesbaden begangenen Verbrechen hatte gerade erst begonnen. Am 5. März 1946 hatte die amerikanische Militärregierung das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus erlassen. Dementsprechend mussten alle Einwohner der amerikanischen Besatzungszone über 18 Jahre einen Meldebogen ausfüllen, mit dessen Hilfe sie auf nationalsozialistische Aktivitäten in den Jahren 1933 bis 1945 hin überprüft werden sollten. Zudem begann die Kriminalpolizei zu den Novemberpogromen zu ermitteln. Am 27. April 1946 erschien eine Zeitungsannonce mit folgendem Aufruf: „Jeder Bürger, jede Bürgerin wird hiermit aufgefordert, zweckdienliche Mitteilungen, die zur Überführung der Täter führen können, der Kriminalpolizei Wiesbaden, Polizeipräsidium, Friedrichstraße 25, Zimmer 68, zu machen.“ Auf Wunsch würden die Eingaben auch vertraulich behandelt. Beim Aufruf ging es um die Bemühungen der deutschen Behörden, „die Zerstörung der Synagogen, Geschäfte jüdischer Inhaber und Gewalttätigkeiten gegenüber wehrlosen jüdischen Bürgern“ zu verfolgen. Dies galt nicht nur für Wiesbaden, sondern für alle Städte im amerikanischen Sektor. Wenige Tage später erschien die gleiche Annonce in der Frankfurter Rundschau.

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