Die IRSO

Abbruch der Grundmauern der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde am Michelsberg, April 1950. Fotograf: Willi Rudolph. StadtA WI, F000-15469

Die IRSO und der Verkauf der Grundstücke am Michelsberg und in der Friedrichstraße

Die Beziehung zwischen der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden und der Stadt Wiesbaden war in den ersten Jahren, insbesondere wenn es um die Entschädigung für das zerstörte Eigentum ging, konfliktreich. Die Gemeinde benötigte dringend Mittel, um die Synagoge instand zu setzen und ihre Mitglieder zu versorgen. Beinahe hätte die Jewish Restitution Successor Organization (IRSO) ohne Absprache mit der Gemeinde die Synagogengrundstücke an die Stadt verkauft.

Im April 1946 erging vom Staatsbeauftragten für die Betreuung der Juden in Großhessen beim Minister des Innern der Erlass, allen in Hessen lebenden Juden „jeden nur möglichen Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen“. Als Begründung führt er an, dass „der Nationalsozialismus durch die Behandlung, die er den Juden zuteil werden ließ, ein ungeheures Verbrechen auf sich geladen hat […]“ Und man könne „ruhig behaupten, daß ein Großteil unserer Mitbürger sogar dieses Verbrechen durch ihr Wissen darum und durch ihr ruhiges Gewährenlassen unterstützt hat. Ein weiterer sehr großer Teil der Bevölkerung hat […] ebenfalls Schuld auf sich geladen.“ Der Staatsbeauftragte verfügte weiter, dass „den Juden jeden nur möglichen Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen und jede unterschiedliche Behandlung aus rassischen oder religiösen Gründen sofort wirksam abzustellen“ sei. Wie diese Hilfe konkret aussehen sollte, führte der Staatsbeauftragte dagegen nicht weiter aus. Die Rückerstattung regelte schließlich das Militärgesetz Nr. 59, das in der Amerikanischen Besatzungszone am 10. November 1947 erlassen wurde. Bereits im April 1946 hatte die U.S.-Militärregierung die Rückerstattungspolitik angebahnt. Nun konnten gegenüber dem Staat Anträge auf Wiedergutmachung gestellt werden. So sollte auch die Stadt Wiesbaden einen finanziellen Ausgleich für unter anderem die während der Novemberpogrome zerstörten beziehungsweise schwer beschädigten Wiesbadener Synagogen zahlen.

Als das Militärgesetz in Kraft trat, war die Wiesbadener Synagoge bereits wieder Zentrum jüdischen Lebens, da die U.S. Army finanziell und materiell unterstützt hatte. Die weitere Unterhaltung des Gebäudes sollte mit Unterstützung der Stadt finanziert werden. Die 1882 erbaute und 1938 schwer beschädigte Synagoge blieb eine Dauerbaustelle. Immer wieder wandte sich die Jüdische Gemeinde Wiesbaden an Stadt und Land und bat um Unterstützung. Große Sorgen bereitete das mit einem Glaseinsatz versehene Dach des Gebäudes. Die im Zuge der Wiedergutmachung ausgezahlten städtischen Mittel wurden größtenteils für die Instandsetzung des Daches aufgewendet, reichten aber nicht aus, um alle Mängel zu beseitigen. Zudem wurden die von der Stadtverwaltung koordinierten Arbeiten nach Angaben der Gemeinde unsachgemäß ausgeführt. Bereits 1950 musste die Jüdische Gemeinde weitere finanzielle Unterstützung für Reparaturen am Gebäude beantragen. Es folgte ein über mehrere Jahre dauernder Schriftverkehr zwischen Jüdischer Gemeinde, dem Hessischen Ministerium des Innern und dem Magistrat der Stadt Wiesbaden.

Der Verkauf des Grundstücks in der Friedrichstraße konnte gerade noch verhindert werden

Während der Vorstand der Jüdischen Gemeinde mehrfach mit der Stadt Kontakt aufnehmen musste, um schließlich Mittel zur Instandsetzung der Synagoge zu erhalten, hatte die IRSO ebenfalls einen Antrag zur Restituierung der Grundstücke Friedrichstraße 31 und 33 gestellt. Sie wollte die Liegenschaften an die Stadt verkaufen. Gerade noch rechtzeitig konnte der Vorstand der Jüdischen Gemeinde eingreifen, um einen Verkauf zu verhindern. Die IRSO war 1948 in New York gegründet worden, um die Rückgabe erbenlosen Vermögens von Privatpersonen umzusetzen, die rassisch verfolgt und ermordet wurden. Zusätzlich übernahm sie auch das zurückgegebene Vermögen von Institutionen und Organisationen, die vom NS-Regime enteignet und aufgelöst worden waren. 1949 stellte die IRSO Rückerstattungsanträge für die Synagogengrundstücke am Michelsberg/Schulberg, in Biebrich und Schierstein. Die Verhandlungen mit dem städtischen Vermessungsamt waren zäh und wurden durch einen Vergleich vor dem Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung beendet. Weitere Anträge auf Grund des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung von 1953 stellte die IRSO 1954 für die Israelitische Kultusgemeinde Wiesbaden für den Schaden am Eigentum, sprich für die Schändung der Synagoge in der Friedrichstraße sowie die Zerstörung derjenigen am Michelsberg bei der Entschädigungsbehörde des Regierungspräsidenten in Wiesbaden. Die IRSO war bei den Rückerstattungsanträgen offensichtlich nicht davon ausgegangen, dass jüdisches Leben in Deutschland, dem Land der Täterinnen und Täter, wiederentstehen würde. Daher stellte sie bei allen von ihr ermittelten Grundstücksgeschäften Anträge, bei denen der Verdacht auf Arisierung bestand und bei denen noch kein Antrag auf Restitution gestellt worden war. Dies geschah wie im Falle der Gebäude Friedrichstraße 31 und 33 oft auch ohne Rücksprache mit den jüdischen Alt-Eigentümern, was in vielen Fällen zu Konflikten führte.

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